Sollten Sie sich für eine Renovierung Ihrer Wohnung entscheiden, so können Sie am Ende des Jahres bei Ihrem Einkommensteuerjahresausgleich bis 6.000 Euro steuerlich geltend machen. Bei einem angenommenen Lohnsteuersatz von ca. 20 % bedeutet dies für die absetzbaren Handwerkerkosten eine enorme Einsparung.
Hier die Ersparnis im Überblick:
Absetzbare Handwerkerrechnung von 6.000,00 Euro
./. EkSt-Jahresausgleich Folgejahr ca. 20 % 1.200,00 Euro*
Tatsächliche Handwerkerkosten 4.800,00 Euro
Verschenken Sie kein Geld und nehmen Sie die Leistungen in Anspruch, dann haben Sie eine frisch renovierte Wohnung in der Sie sich wieder wohlfühlen und können dies noch steuerlich geltend machen. Bitte denken Sie auch daran, dass sich die Steuergesetze ständig ändern. Sollten Sie diesen Vorteil noch nutzen wollen, dann warten Sie nicht bis auch dies wieder geändert wird.
Sanierung ohne Mehrkosten! (machbar)
Grundlage ein Einfamilienhaus mit einer Fassadefläche von 208 m² und einem Heizölverbrauch EL vorher von 3.605 l/a und nachher von 1.865 l/a:
Die Sanierungskosten² für eine reine Außenwärmedämmung mit der Einsparung², hätte in diesem Fall einen Mehrkostenaufwand von 0,00 €² und dazu erhöht sich noch der Wert der Immobilie.
Fazit: Je höher die Energiepreise, desto größer ist die monetäre Einsparung!
Die Energiekosten steigen um ca. 5,5 % pro Jahr und dies wurde hier noch nicht mit berücksichtigt. Dazu würden Sie hier noch 4,872 to CO2 pro Jahr einsparen, oder dies entspricht 443 Fichten.
Hinweis: Mehr erfahren Sie bei Focus Online oder Ihrem Steuerberater.
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